Ein modernes Metalltor mit horizontalen Streben, das einen gepflegten Garten von der Straße trennt.
Die lichte Durchfahrtsbreite des beanstandeten Tores betrug 6,20 Meter und die Lauflänge 9,10 Meter. Der Torflügel war 9,31 Meter lang und 1,32 Meter hoch. (Quelle: Frank Kammenhuber)

Schadensfälle 2026-03-27T00:00:00Z Schaden: Zu schwer und zu holprig

Bei dem Streitobjekt handelte es sich um ein motorisch betriebenes freilaufendes Schiebetor als Stahlrohrkonstruktion. Leider funktionierte der Antrieb nicht. Der Sachverständige musste die Ursache für die Fehlfunktion finden und die Kosten für die Sanierung ermitteln.

Die lichte Durchfahrtsbreite des Tores betrug 6,20 Meter und die Lauflänge 9,10 Meter. Der Torflügel war 9,31 Meter lang und 1,32 Meter hoch.

Der Sachverständige konnte die Wanddicke der Profile nicht messen, nahm aber aufgrund der statischen Verhältnisse eine Mindestwanddicke an und berechnete das Flügelgewicht inklusive der Zahnstange, der Laufrollenprofile und der Kantbleche der oberen Führungsrollen mit etwa 500 Kilogramm.

Der elektromotorische Antrieb war als sogenannter Impulsantrieb ausgeführt, der bei Widerstand selbsttätig stoppt beziehungsweise reversiert. Die Kraftübertragung erfolgte über eine innen am unteren Flügelrahmenholm montierte Zahnschiene. Der Torflügel lief in einer Rollenschiene über zwei Rollenböcke mit je zwei kugelgelagerten Polyamidrollen. Oben wurde der Torflügel über drei Führungsrollen gehalten, die jeweils an Stelen aus Stahlquadratrohr befestigt waren. Die Rollenschiene am Sockel war nur in Längen bis sechs Meter lieferbar und war daher im hinteren Drittel gestoßen. Dieser Profilstoß wies einen Versatz auf.

Als Sicherheitseinrichtung war außer dem bei Laufwiderstand selbsttätig stoppenden oder reversierenden Motorantrieb noch eine Lichtschranke am Sockel montiert.

Beachten Sie die Regelungen

Die Unterseite eines Metalltors mit Blick auf die Schienen und Schrauben, umgeben von Gras und Steinen.
Der Torflügel lief in einer Rollenschiene über zwei Rollenböcke mit je zwei kugelgelagerten Polyamidrollen. (Quelle: Frank Kammenhuber)

Der automatische Torbetrieb funktionierte nicht, da der Motor während des Torlaufes stoppte. Daher konnte das Tor nur handbetätigt werden, was allerdings einen erheblichen Kraftaufwand erforderte. Auffällig war ein Widerstand der Laufrollen in der Rollenschiene. Zum einen am Stoß der Rollenschienenprofile. Zum anderen zeugten erhebliche Geräusche der Laufrollen von einer starken Reibung in der Rollenschiene.

Das Tor unterliegt den Regelungen der europäischen Maschinenrichtlinie und muss die DIN EN 13241-1 erfüllen und mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Normalerweise werden dafür fertige Bausätze von industriellen Herstellern eingesetzt, die auf die mandatierten Eigenschaften (hier sicheres Öffnen und Betriebskräfte) geprüft und zugelassen sind.

Im vorliegenden Fall handelte es sich laut Auftragsbestätigung aber um eine „Sonderbestellung“ und kein komplettes Industrieprodukt im fertigen Bausatz mit Torblatt, mechanischer Führung, Antrieb mit Ansteuerung und Sicherheitseinrichtungen. Deshalb waren für das Tor entsprechende Einzelnachweise zu führen, die aber bis auf eine „vereinfachte Konformitätserklärung“ des Antriebherstellers nicht vorlagen. Damit lag für die ausgeführte Toranlage keine bauaufsichtlich notwendige Zertifizierung vor. Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass die Sicherheitseinrichtungen (Impulsmotor und Lichtschranke) und die Einstellung der Betriebskräfte bei dem entsprechenden Laufwiderstand des Torflügels zulässig waren.

Verwenden Sie den richtigen Antrieb

Eine Nahaufnahme einer Metallkante mit sichtbaren Kratzern und Abnutzungsspuren.
Die Rollenschiene am Sockel war nur in Längen bis sechs Meter lieferbar und war daher gestoßen. Dieser Profilstoß wies einen Versatz auf. (Quelle: Frank Kammenhuber)

Aus dem Datenblatt des Antriebsherstellers ging hervor, dass der Antrieb nur für ein Flügelgewicht bis 400 Kilogramm zuglassen war. Damit lag das tatsächliche Torgewicht um etwa 100 Kilogramm über der Zulassung. Auch die zugelassene Maximallänge von acht Metern wurde um etwa einen Meter überschritten. Letztlich war der verwendete Antrieb für die vorhandenen Rahmenbedingungen nicht zertifiziert.

Die Ursache für die festgestellten Funktionsmängel des Tores lagen in der Überlastung des Antriebes beziehungsweise der Selbstabschaltung durch den zu hohen Laufwiderstand. Ursache des hohen Laufwiderstandes waren wiederum der Höhenversatz im Stoß der Rollenschiene und die überlasteten Rollen durch das zu hohe Torgewicht. Aus den Unterlagen ließ sich nicht feststellen, ob die verwendeten Rollenböcke grundsätzlich für die Anwendung geeignet waren oder ob sie nur nicht exakt montiert und ausgerichtet waren. Zweifelsfrei war aber das Torgewicht zu hoch.

In jedem Fall lag ein Konstruktions- und Ausführungsmangel vor, der weder nutzungsbedingt noch durch eine gewaltsame Beschädigung verursacht worden sein konnte. Damit war das Tor nicht gebrauchstauglich.

Fazit: Bessern Sie nach

Der Sachverständige empfahl, bei diesem Flügelgewicht einen leistungsstärkeren Motor mit einer Zulassung bis 600 oder 800 Kilogramm einzusetzen. Dafür war ein Fundament herzustellen und die E-Zuleitung dementsprechend anzupassen. Die Wellenhöhe des neuen Antriebes müsste entweder der Höhe der Zahnstange am Türflügel angepasst werden, oder die Zahnstange wäre anzupassen. Der Torflügel war in jedem Fall anzuheben und zum Motorantrieb neu auszurichten.

Die Funktionsfähigkeit der Rollenböcke müsste vor der Sanierung gesondert untersucht werden. Dies könnte im Zuge des Anhebens vom Torflügel bei der Ausrichtung für den neuen Antrieb vorgenommen werden. Daraus schlussfolgernd waren die Bestandsrollenböcke nur auszurichten oder eventuell sogar mit der Laufschiene auszutauschen.

Abschließend war die Anlage in Betrieb zu setzen, und eine Konformitätserklärung mit CE-Zertifikat als aus verschiedenen Baugruppen zusammengesetzte Sonderkonstruktion war auszustellen.

Für die Sanierung der Anlage ermittelte der Sachverständige Kosten von netto 12.155,00 Euro (inklusive der Erneuerung des Laufwerkes). Sollte lediglich eine Ausrichtung des Bestandslaufwerkes notwendig sein, ergäben sich Kosten von netto 9.000,00 Euro.

Zusatzinfos

Wo Sie mehr erfahren!

Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.

Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema ist in den Bänden 1 bis 6 „Schäden im Metallbau“ aus der RM Rudolf Müller Medien enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 2.23.0 Torauswahl und CE-Kennzeichnung und 2.27.1 Schiebetore. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail rudolf-mueller@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als fünfzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.

Baujahr: 2023

Schadensjahr: 2023

zuletzt editiert am 20. März 2026